Präkonferenz „Evaluierung von Gleichstellung in Ländlichen Entwicklungsprogrammen“ im Rahmen der 28. ÖGA‐Jahrestagung, 26. September 2018, BOKU Wien
Das Programm widmete sich der Entwicklung von Evaluierungsdesigns und Evaluierungsergebnissen von Gleichstellung von Mann und Frau in Ländlichen Entwicklungsprogrammen.
Das Programm widmete sich der Entwicklung von Evaluierungsdesigns und Evaluierungsergebnissen von Gleichstellung von Mann und Frau in Ländlichen Entwicklungsprogrammen.
Frau Michaela Schwaiger, Leiterin der Abteilung II/1 – Grundsatzabteilung Agrarpolitik und Datenmanagement des BMNT, betont durch ihre einleitenden Worte, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern von der Gesellschaft gefordert wird. „Da kann sich der agrarische Sektor nicht ausnehmen“ so Frau Schwaiger. Die Öffentlichkeit stellt einen Anspruch auf Transparenz, es wird daher in der Berichterstattung detailliert aufgeschlüsselt, was gefördert wird und wie Fördergelder eingesetzt werden. Dafür ist der Erfolgsfaktor Gleichstellung für geschlechtergerechte FunktionärInnenarbeit ein wichtiges Querschnittsthema.
Frau Michaela Schwaiger, Leiterin der Abteilung II/1 – Grundsatzabteilung Agrarpolitik und Datenmanagement des BMNT, betont durch ihre einleitenden Worte, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern von der Gesellschaft gefordert wird. „Da kann sich der agrarische Sektor nicht ausnehmen“ so Frau Schwaiger. Die Öffentlichkeit stellt einen Anspruch auf Transparenz, es wird daher in der Berichterstattung detailliert aufgeschlüsselt, was gefördert wird und wie Fördergelder eingesetzt werden. Dafür ist der Erfolgsfaktor Gleichstellung für geschlechtergerechte FunktionärInnenarbeit ein wichtiges Querschnittsthema.
Genderdimensionen in der Evaluierung
Frau Angela Wroblewski vom Institut für Höhere Studien in Wien erörtert in ihrem Vortrag, wie
Gleichstellung messbar gemacht werden kann und welche Zugänge, Anforderungen sowie Herausforderungen der Evaluation von Gleichstellungsmaßnahmen mit Berücksichtigung der Genderdimensionen in allen Politik- und Handlungsfeldern zu beachten sind. So teilt sich der Prozess der Evaluierung in die Analyse des Konzeptes, der Umsetzung, der Wirkung und der Aufbereitung der Ergebnisse.
Formulierungen und Empfehlungen sowie Kommunikation von Evaluierungsergebnissen werden weiters empfohlen. Frau Wrobelwski betont, dass „Evaluation zu evidenzbasierter Politik beitragen kann, wenn z. B. gefragt wird, ob ein gesellschaftliches Problem tatsächlich vorhanden ist oder ob bestimmte Maßnahmen geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen, diese Maßnahmen also wirksam sind, weil sie an den realen Ursachen des Problems ansetzen. Voraussetzung dafür ist ein Verständnis von Gender und Gleichstellung zu entwickeln. Darunter ist ein theoriegeleitetes Verständnis von Gleichstellung wie z. B. gleicher Zugang zu Ressourcen, gleiche Anerkennung und Umverteilung unbezahlter Arbeit als Voraussetzung zu verstehen.
Formulierungen und Empfehlungen sowie Kommunikation von Evaluierungsergebnissen werden weiters empfohlen. Frau Wrobelwski betont, dass „Evaluation zu evidenzbasierter Politik beitragen kann, wenn z. B. gefragt wird, ob ein gesellschaftliches Problem tatsächlich vorhanden ist oder ob bestimmte Maßnahmen geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen, diese Maßnahmen also wirksam sind, weil sie an den realen Ursachen des Problems ansetzen. Voraussetzung dafür ist ein Verständnis von Gender und Gleichstellung zu entwickeln. Darunter ist ein theoriegeleitetes Verständnis von Gleichstellung wie z. B. gleicher Zugang zu Ressourcen, gleiche Anerkennung und Umverteilung unbezahlter Arbeit als Voraussetzung zu verstehen.
Indikatoren sind der Kern einer Messung
Die Messbarkeit von Gleichstellung beschränkt sich nicht auf einen ausgeglichenen Frauenanteil in agrarischen Gremien und Verbänden, sondern muss auch die Frage nach der Wirkungsweise bzw. Wirkung von gleichstellungspolitischen Maßnahmen messen und auswerten. Hier hakt Frau Elke-Anette Schmidt, Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern, Rostock mit ihrem Vortrag unter dem Titel „Gleichstellung im ELER zwischen Anspruch und Wirklichkeit – ein Praxisbericht aus Mecklenburg-Vorpommern“ ein.
Frau Schmidt berichtet, dass der Landesfrauenrat mit der Externen Begleitstruktur für ELER mit der Evaluierung von Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt wurde. Indikatoren wurden bestimmt, die Umsetzung hat durch die Zuarbeit des Berichtswesens und der Durchführung von Workshops und Informationsveranstaltungen Gestalt angenommen. Als Ergebnis wurde von Frau Schmidt und ihrem Team ein Vorschlag für ein Bewertungskonzept, welches durch Gespräche mit Richtlinienverantwortlichen untermauert wurde, vorgelegt. Abschließend fordert Frau Schmidt für alle Bauern, die Förderungen annehmen, eine nachweisliche Gleichstellung. Für Vereine fordert Frau Schmidt eine Regelung in der Geschäftsordnung für einen Mindestprozentsatz weiblicher Funktionärinnen und einen paritätisch geregelten Vorsitz.
Frau Schmidt berichtet, dass der Landesfrauenrat mit der Externen Begleitstruktur für ELER mit der Evaluierung von Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt wurde. Indikatoren wurden bestimmt, die Umsetzung hat durch die Zuarbeit des Berichtswesens und der Durchführung von Workshops und Informationsveranstaltungen Gestalt angenommen. Als Ergebnis wurde von Frau Schmidt und ihrem Team ein Vorschlag für ein Bewertungskonzept, welches durch Gespräche mit Richtlinienverantwortlichen untermauert wurde, vorgelegt. Abschließend fordert Frau Schmidt für alle Bauern, die Förderungen annehmen, eine nachweisliche Gleichstellung. Für Vereine fordert Frau Schmidt eine Regelung in der Geschäftsordnung für einen Mindestprozentsatz weiblicher Funktionärinnen und einen paritätisch geregelten Vorsitz.
Evaluierungen brauchen klare Ziele
Mit dem Titel „Berücksichtigung des Querschnittziels Gleichstellung von Männern und Frauen in der Evaluierung von ELER-Programmen in fünf deutschen Bundesländern“ hat Frau F. Raue und B. Föhrmann vom Thünen-Institut für ländliche Räume den Fokus auf die konzeptionellen Ansätze der Evaluierungen und die Wichtigkeit von vorweg klar definierten Zielen der Evaluierungen sensibilisiert. Zum Unterschied hat B. Knoll mit ihrem Vortrag „Interim Evaluation of Gender Equality as Cross-Cutting Issue in Horizon 2020 – Erkenntnisse für die Evaluierung von Gleichstellung in Ländlichen Entwicklungsprogrammen“ aufgezeigt, dass in Horizon 2020 die Ziele sehr gut formuliert sind und das Thema Gender Equality als Querschnittthema gesehen werden kann.
Bildungsprojekt „ZAMm unterwegs“ eine Erfolgsgeschichte
Als Praxistransfer wurde das Bildungsprojekt „ZAMm unterwegs“ vorgestellt, eine Initiative der Landwirtschaftskammer, des LFI, Ländliches Fortbildungsinstitut und der ARGE Bäuerinnen. Schon mit dem Start des Projektes im Jahr 2009 wurde der erste Lehrgang für „Professionelle Vertretungsarbeit im ländlichen Raum“ durchgeführt. Mittlerweile wird die Ausbildung als Zertifikationslehrgang geführt und in ganz Österreich angeboten. Der Lehrgang umfasst 6 zweitägige Module und ist für Bäuerinnen, die bereits eine Funktion in einem landwirtschaftlichen Gremium innehaben oder anstreben, aber auch interessierte Bäuerinnen der Bäuerinnenorganisation. Inhaltlich ist der Lehrgang breit aufgestellt, umfassen die Module von Persönlichkeitsbildung, Agrarpolitik, Führungskompetenzen bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit alle wichtigen Faktoren um als Funktionärin in einer agrarischen Organisation gut gerüstet zu sein. Exkursionen nach Wien und nach Brüssel runden den Bildungsauftrag des Lehrganges ab. Weiters umfasst das Projekt „ZAMm unterwegs“ eine Reihe von gut strukturierten Qualifizierungsmaßnahmen und Veranstaltungen, wie z.B. das Krafttraining für Lehrgangsabsolventinnen oder der Bäuerinnen und Bauerntreff, welcher 2019 mit dem Titel „Arbeiten mag ich – Erfolg liebe ich“ österreichweit 50 Mal durchgeführt wird
Die Charta für partnerschaftliche Interessenvertretung in der Land- und Forstwirtschaft
Ein weiterer wichtiger Meilenstein im Projekt „ZAMm unterwegs“ ist die „Charta für partnerschaftliche Interessensvertretung in der Land- und Fortwirtschaft“. Diesem Manifest liegt das gemeinsame Bewusstsein zugrunde, dass Frauen und Männer unterschiedliche, aber gleichermaßen wertvolle Perspektiven in die agrarische Interessensvertretung einbringen und dass Regelungen auf Frauen und Männer verschiedene Auswirkungen haben können. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Interessensvertretung ist Voraussetzung für eine gelingende Zukunftsgestaltung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft. Die „Charta“ wurde bereits von allen neun Landwirtschaftskammern Österreichs unterschrieben, derzeit wird an der Akquise von agrarischen Organisationen gearbeitet.
Frauenrechte schaffen Wohlstand
Die Vorträge von Heidemarie Rest-Hinterseer, Geschäftsführerin der Öko-Strombörse, SZG mit dem Titel „Frauenförderung im ELER aus regionaler Perspektive – ein Praxisbericht und Visionen für das zukünftige Ländliche Entwicklungsprogramm“ und das Abschlussplädoyer von Frau C. Niedenhoff mit dem Titel „Geschlechtergerechte Teilhabe in der landwirtschaftlichen Interessenvertretung“ zielten auf das grundsätzliche Recht von Frauen, so wie auch die Männer, das ländliche Leben mit zu prägen. Denn es ist ein essenzieller Pfeiler der österreichischen Rechtsgrundlagen, dass alle Bundesbürger und Bundesbürgerinnen vor dem Gesetz gleichgestellt sind. Die Menschenrechte sehen die WissenschaftlerInnen als Gradmesser für die Demokratie eines jeden Staates. Denn der Entwicklungsstand einer Organisation kann anhand Zeichen der Gleichstellung gemessen werden. Wobei Gleichstellung dynamisch ist, daher betonen die Wissenschaftlerinnen, dass daran stets weiter gearbeitet werden muss. Gezielte Integrationsbemühungen von Frauen in politischen Entscheidungspositionen steigern die Lebensqualität der Menschen in ländlichen Gebieten und tragen somit eine entscheidende Mitverantwortung für eine höhere Zufriedenheit der BürgerInnen bei.