Das richtige Know-how ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg und die Weiterentwicklung Ihres Betriebes. Hier finden Sie den Kurs der zu Ihnen und Ihrem Betrieb passt.
Mit Jahresende ist in vielen ÖPUL23-Maßnahmen das Absolvieren von Weiterbildungen nachzuweisen, um Sanktionen bei der Förderungsauszahlung zu vermeiden.
gemäß § 3 Rodentizidsachkundeverordnung BGBl. II Nr. 246/2024
gemäß § 3 Rodentizidsachkundeverordnung BGBl. II Nr. 246/2024
gemäß § 3 Rodentizidsachkundeverordnung BGBl. II Nr. 246/2024
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Alle Veranstaltungen der Almwirtschaft 2026 im Überblick!
Für Tiertransporte über 65 km ist der Besitz eines Befähigungsnachweises und u.a. die Zulassung als Tiertransportunternehmer:in notwendig. Zur Erlangung des Befähigungsnachweises ist seit 1.1.2008 eine Ausbildung zu absolvieren, gem. Art. 17 der VO (EG)1/2005.