Onlinekurs: TGD-Betriebserhebung Schwein
In diesem rund 1-stündigen Onlinekurs erhalten Schweinehalter:innen praxisnahe Informationen zur TGD-Betriebserhebung sowie hilfreiche Tipps für die erfolgreiche Umsetzung am eigenen Betrieb.
Sie erfahren, welche Anforderungen gemäß TGD-Verordnung zu erfüllen sind und wie die Ergebnisse optimal für Dokumentationspflichten und betriebliche Verbesserungen genutzt werden können.
Inhalt
- Modul 1: Allgemeines zur Betriebserhebung
- Modul 2: Vorbereitung auf die Betriebserhebung
- Modul 3: Durchführung der Betriebserhebung
- TGD-Betriebserhebung in der Praxis: Einblicke in die Durchführung auf einem Schweinebetrieb anhand eines Videos
- Modul 4: Nachbereitung der Betriebserhebung
- Wissens-Check
Wählen Sie Ihr Bundesland und buchen Sie Ihren Kurs!
Information und Anmeldung
Onlineanmeldung unter Bekanntgabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail Adresse. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Lernplattform eLFI.
Mit den Zugangsdaten ist dieser Onlinekurs 1 Jahr für Sie freigeschaltet und Sie können in dieser Zeit den Kurs so oft Sie wollen wiederholen.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses können Sie Ihre Teilnahmebestätigung selbst ausdrucken.
Mit den Zugangsdaten ist dieser Onlinekurs 1 Jahr für Sie freigeschaltet und Sie können in dieser Zeit den Kurs so oft Sie wollen wiederholen.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses können Sie Ihre Teilnahmebestätigung selbst ausdrucken.
Zielgruppe
TGD-Mitgliedsbetriebe, Betriebe mit Schweinehaltung
Voraussetzungen
- Grundkenntnisse im Umgang mit der EDV
- Computer, Laptop oder Tablet mit aktuellem Browser (Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari), Smartphone wird nicht empfohlen!
- schnelle und stabile Internetverbindung (Bandbreitentest unter https://www.netztest.at/)
- Lautsprecher oder Kopfhörer
Kursdauer
1 Einheit
Anrechnung
TGD-Mitglieder müssen innerhalb von 4 Jahren fachspezifische Kurse im Mindestausmaß von 4 Stunden absolvieren. Dieser Onlinekurs wird als Weiterbildungsveranstaltung gemäß § 11 TGD Verordnung 2009 im Ausmaß von 1 Stunde für Tierhalter anerkannt.
Gemäß der 1. Tierhaltungsverordnung, Anhang 5 Z 2.12, BGBl II Nr. 485/2004 idF BGBl II Nr. 296/2022, müssen alle Halter und Halterinnen von Schweinen alle vier Jahre mindestens vier Stunden an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Schweinehaltung und Schweinegesundheit absolvieren. Diese Weiterbildung wird im Ausmaß von einer Stunde auf diese Weiterbildungserfordernis anerkannt.
Gemäß der 1. Tierhaltungsverordnung, Anhang 5 Z 2.12, BGBl II Nr. 485/2004 idF BGBl II Nr. 296/2022, müssen alle Halter und Halterinnen von Schweinen alle vier Jahre mindestens vier Stunden an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Schweinehaltung und Schweinegesundheit absolvieren. Diese Weiterbildung wird im Ausmaß von einer Stunde auf diese Weiterbildungserfordernis anerkannt.
Kursbeitrag
€ 25.- pro Person